Ab diesem Jahr gibt es für Hundebesitzer eine Gesetzesänderung, die ihnen den Urlaub mit ihrem Hund auch im Ausland erleichtert. So wurden die teilweise sehr komplizierten Einreisebestimmungen für Hunde abgeschafft. Bisher waren aufwändige Bluttests und andere Nachweise für die Gesundheit eines Hundes notwendig, wenn man diesen auf eine Auslandsreise mitnehmen wollte. Viele Sonderregelungen für Großbritannien, Irland und Malta, erschwerten den Urlaub zusätzlich. Seit dem 1. Januar 2012 gelten neue, einheitliche Bestimmungen für die gesamte EU. Für jede Auslandsreise ist der EU-Heimtierpass notwendig, in dem alle Behandlungen der Tiere verzeichnet sind. In diesem muss eine aktive Tollwut-Impfung dokumentiert sein. Für eine Reise nach Großbritannien, Irland, Malta und Skandinavien wird außerdem eine darin registrierte Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer) verlangt. „Der 2004 eingeführte EU-Heimtierpass ist Voraussetzung, um mit dem Tier in andere EU-Länder einzureisen. Außerdem müssen mitreisende Hunde und Katzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Eine Kennzeichnung mittels Tätowierung wird seit Juli 2011 nicht mehr anerkannt, es sei denn diese wurde schon vor dem 3. Juli 2011 und vor der Impfung vorgenommen und ist eindeutig lesbar“, erläutert Prof. Dr. Theo Mantel, der Präsident der Bundestierärztekammer. Da immer mehr Bundesländer die Chippflicht für Hunde befürworten, wird dieser vermutlich bald Normalität sein und keinen weitere Aufwand für Reisende bedeuten. Tollwutimpfungen können bei Hunden ab dem vierten Lebensmonat vorgenommen werden. Diese muss mindestens drei Wochen vor Reiseantritt verabreicht werden. Wie die Impfung, ist auch der EU-Reisepass beim Tierarzt erhältlich.